1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und
Leistungen zwischen Alex Agentur (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihnen
nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:
- Marketing-und Markenstrategie
- Branding, Design und visuelle Kommunikation
- Printprodukte (z.B.Flyer, Broschüren, Plakate, Geschäftsausstattung)
- Webprodukte (z.B.Websites, Landingpages, digitaleInhalte)
- Social Media
- Fotografie und Bildbearbeitung
- Beratung und Coaching
- OTA-Beratung und Optimierung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Projektbeschreibung.
Fristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, die Agentur schließt eine Haftung und Garantie zu wirtschaftlichen Erfolgen aus.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme (E-Mail ausreichend),
- Vertragsunterzeichnung,
- mündliche Zusage mit anschließender schriftlicher Bestätigung oder
- Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur.
4. Mitwirkungspflichtendes Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen
Informationen, Inhalte, Materialien und Freigaben vollständig und fristgerecht
bereitzustellen.
Entstehen durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung
Verzögerungen, Projektunterbrechungen oder erheblicher Mehraufwand, ist die
Agentur berechtigt, den daraus entstehenden zusätzlichen Aufwand nach
tatsächlichem Stundenaufwand gesondert extra zu berechnen.
5. Vergütung, Anzahlung, Vorauszahlung und Retainer
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Je nach Projekt kann eine Anzahlung, Vorauszahlung oder ein laufender Retainer
vereinbart werden.
Die Agentur ist berechtigt, die Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang
zu beginnen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne
Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen bis zum
Zahlungseingang auszusetzen.
Nach erfolgloser Zahlungserinnerung kann eine erste Mahnung erfolgen.
Bleibt auch diese ohne Zahlungseingang, ist die Agentur berechtigt, mit einer
zweiten Mahnung eine letzte Zahlungsfrist zu setzen und anschließend weitere
rechtliche Schritte einzuleiten.
6. Korrekturen und Zusatzleistungen
Im Angebot definierte Korrekturen sind enthalten.
Weitere Korrekturen, Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert nach
Aufwand berechnet, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Nachträgliche konzeptionelle Änderungen gelten grundsätzlich als
Zusatzleistung.
7. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Bildrechte
Alle von der Agentur erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht.
Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung
und ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang.
Bei Fotoarbeiten werden die Bildrechte gemäß individueller Vereinbarung mit
dem Kunden übertragen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verbleiben sämtliche
Rechte bei der Agentur.
8. Druckfreigabe und Verantwortung bei Printprodukten
Bei Printprodukten erhält der Kunde vor Produktion eine finale Druckfreigabe.
Mit Erteilung dieser Druckfreigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche, rechtliche
und gestalterische Richtigkeit sämtlicher Angaben.
Die Verantwortung für Bilder, Fehler, Falschinformationen, Schreibfehler oder
inhaltliche Unstimmigkeiten liegt ab diesem Zeitpunkt vollständig beim Kunden.
Eine Haftung der Agentur nach erteilter Druckfreigabe ist ausgeschlossen.
9. OTA-Beratung – Haftungsausschluss
Die Agentur bietet OTA-Beratung unabhängig an und steht in keiner
geschäftlichen oder vertraglichen Verbindung zu Plattformen wie Booking.com
oder vergleichbaren Anbietern.
Für Rankings, Buchungszahlen, Umsätze oder algorithmische Entscheidungen
der Plattformen wird keine Haftung oder Garantie übernommen.
10. Haftung
Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für wirtschaftliche Ergebnisse, Marketing-Erfolge, Reichweiten, Umsätze oder
Rankings wird keine Haftung übernommen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert begrenzt.
11. Gewährleistung und Abnahme
Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen.
Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als
abgenommen.
12. Archivierung und Datenspeicherung
Die Agentur archiviert abgeschlossene Projekte mindestens 5 Jahre.
Die archivierten Daten dürfen genutzt werden, um:
- Folgeprojekte effizient umzusetzen.
- bestehende Designs, Inhalte oder Konzepte weiterzuentwickeln
Ein Anspruch auf dauerhafte Datenspeicherung über diesen Zeitraum hinaus
besteht nicht.
13. Höhere Gewalt
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund
höherer Gewalt (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, Strom- oder Internetausfälle)
14. Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und erbrachte Leistungen zu Referenz-
und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich
widersprochen wurde.
15. Projektverträge & Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
Laufende Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende
gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
Projektverträge enden mit Abschluss des Projekts.
Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden entbindet nicht von der Vergütung
bereits erbrachter Leistungen sowie verbindlich beauftragter Teilleistungen.
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug, ist die Agentur
berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.
16. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Die Agentur ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen KI-gestützte Tools und Technologien einzusetzen. Dies umfasst unter anderem den Einsatz von KI in der Bildbearbeitung, Content-Erstellung, Textgenerierung, Social-Media-Planung sowie in sonstigen digitalen Arbeitsprozessen. Der Auftraggeber erklärt sich mit diesem Einsatz durch Erteilung des Auftrags ausdrücklich einverstanden.
Die Agentur weist darauf hin, dass moderne Bildbearbeitungs- und Kreativprogramme sowie Social-Media-Plattformen KI-Funktionen zunehmend als integralen Bestandteil ihrer Systeme einsetzen, sodass ein vollständiger Ausschluss von KI bei der Leistungserbringung technisch nicht gewährleistet werden kann. Die Agentur stellt sicher, dass alle durch KI generierten oder bearbeiteten Inhalte vor der Übergabe an den Auftraggeber einer menschlichen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur vor Auftragserteilung schriftlich darüber zu informieren, falls für das betreffende Projekt branchenspezifische, rechtliche oder vertragliche Einschränkungen bezüglich des KI-Einsatzes bestehen. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung, darf die Agentur vom Einverständnis des Auftraggebers ausgehen. Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten liegen zum Teil noch nicht abschließend geklärt vor. Die Agentur haftet nicht für etwaige Ansprüche Dritter, die sich aus der urheberrechtlichen Einordnung KI-generierter Werke ergeben, sofern sie die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Rechtslage beachtet hat. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich den vollständigen Verzicht auf KI-gestützte Werkzeuge für ein konkretes Projekt, ist dies vor Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren. Dies kann zu abweichenden Konditionen hinsichtlich Preis und Lieferzeit führen.
17. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da sich die Leistungen ausschließlich an
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur in Niedersachsen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
19. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten,
auch über das Vertragsende hinaus.
20 . Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzlich zulässige
Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am
nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.